Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Planung und Ausführung landschafts-
gärtnerischer Arbeiten der Firma Garten-Biene

 

1. Gegendstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Planung, landschaftsgärtnerischer Arbeiten und die für die Realisierung des Vorhabens benötigten Pflanzen und Materialien.

 

Die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten für Geschäftsbeziehung der Firma Garten-Biene und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und Dienstleistungsverträge sowie vertragliche Vereinbarungen und Angebote.

Sie erhalten Geltung durch Auftragserteilung oder Annahme von Lieferungen.

 

Die Firma Garten-Biene widerspricht ausdrücklich Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von den hier genannten abweichen, diesen entgegenstehen oder ergänzen, es sei denn, das die Firma Garten-Biene ihre schriftliche Zustimmung erteilt.

 

 

2. Terminvereinbarungen

 

Termine können schriftlich oder fernmündlich mit der Firma "Garten-Biene" vereinbart werden. Der Anmeldende erhält umgehend eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldung sowie die Bestätigung sind für beide Parteien verbindlich. Termine können Sie gern auch vorab telefonisch unter der Rufnummer 0172/7972137 vornehmen. Die mit Ihrer Bestellung eingehenden Daten werden für interne Zwecke mit Hilfsmitteln der automatischen Datenverarbeitung unter Berücksichtigung der Richtlinien zum Datenschutz gespeichert.

 

 

3. Copyright

Alle Rechte, auch die des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Beratungsunterlagen oder von Teilen daraus, bleiben der Firma "Garten-Biene" vorbehalten. Kein Teil der Unterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

 

 

4. Pflichten des Kunden

 

Der Auftraggeber hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über verlaufende Versorgungsleitungen wahrzunehmen. Sollte er dieser nicht nachkommen,

kann für Schäden die nicht absichtlich herbeigeführt wurden keine Haftung übernommen werden.

 

 

5. Durchführungsabweichungen


Die Firma Garten-Biene ist berechtigt einzelne oder die gesamte Leistung auf Subunternehmer zu übertragen. Der Firma "Garten-Biene" bleibt es vorbehalten, einen externen Fachmann einzusetzen sowie Terminveränderungen vorzunehmen.

 

 

6. Mustervorlagen

Bei Mustervorlagen anhand von Bildern oder Materialien von Naturprodukten weist die Firma Garten-Biene ausdrücklich darauf hin das Abweichungen in Form und Farbe nicht ausgeschlossen sind.

 

 

7. Ausführungs- und Lieferpflichten

Bei unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen, wie Wetterkatastrophen, Betriebsstörungen oder behördlichen Eingriffen verlängern sich Ausführungs- und Lieferfristen.

In diesen Fällen kann der Auftraggeber Schadensersatz nicht geltend machen.

Feste Ausführungs- und Liefertermine bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Bei der Ausführung sämtlicher Tätigkeiten hält sich die Firma Garten-Biene an die allgemein anerkannten Regeln der Technik.

 

 

8. Zahlungsbedingungen

 

Der Auftraggeber zahlt bei Abschluss des Vertrages eine Anzahlung in Höhe von 30% der Auftragskosten. Die Anzahlung ist nach Auftragserteilung fällig.

Bei Pflegeverträgen erfolgt eine monatliche Abrechnung.

 

Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungserteilung ohne Skonto- und Portoabzug zu erfolgen.

 

.Die Rechnung kann vom Auftraggeber nur innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung schriftlich beanstandet werden.

 

Die Firma Garten-Biene hält sich an abgegebene Angebote vier Wochen gebunden, ausgenommen sind Rohstoff- und Materialpreise die extremen Schwankungen unterliegen.

 

Die Firma Garten-Biene behält sich vor, Abschlagszahlungen nach Baufortschritten zu verlangen.

Hat sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz geändert, dann wird der zum Zeitpunkt der Abnahme der Leistung gültige Mehrwertsteuersatz berechnet.

 

9. Garantie und Gewährleistung

Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen kann nur mit der gesonderten Beauftragung einer Fertigstellungspflege über ein bzw. zwei Jahre übernommen werden und setzt eine richtige Behandlung der Pflanzen außerhalb der beauftragten Pflegeleistungen voraus.

 

Für vom Kunden gestellte Materialien bzw. Pflanzen wird keine Haftung bzw. Garantie übernommen.

 

Für die von der Firma Garten-Biene durchgeführten Bauleistungen wird eine Gewährleistung von bis zu fünf Jahren gegeben.
Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Bei einem Garantiefall tritt zunächst das Recht auf Nachbesserung ein.

Sollten die Nachbesserungsarbeiten keinen Erfolg zeigen hat der Auftraggeber das Recht die Vergütung herabzusetzen.

Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurück treten, wenn grob fahrlässige Mängel vorliegen oder im Zuge der Nachbesserungsarbeiten kein Erfolg verzeichnet wurde.

 

 

10. Schlussbestimmungen

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.